Monday 18 September 2017

Alternative Handelsregistrierung


Alternative Trading System - ATS Was ist ein alternatives Handelssystem - ATS Ein alternatives Handelssystem (ATS) ist ein Handelssystem, das nicht als Börse reguliert wird, sondern als Austragungsort für die Kauf - und Verkaufsaufträge seiner Abonnenten dient. Alternative Handelssysteme erfreuen sich weltweit großer Beliebtheit und stellen einen Großteil der Liquidität in öffentlich gehandelten Emissionen dar. Die ATS wurde 1998 von der SEC eingeführt und dient dem Schutz der Anleger und der Beilegung von Bedenken, die sich aus dieser Art von Handelssystemen ergeben. Die Regulierung ATS erfordert eine strengere Aufbewahrung und fordert eine intensivere Berichterstattung über Fragen wie Transparenz, sobald das System mehr als 5 des Handelsvolumens für eine bestimmte Sicherheit erreicht. BREAKING DOWN Alternative Trading System - ATS Viele alternative Handelssysteme wurden speziell für Käufer und Verkäufer entwickelt, die sehr große Mengen (vor allem professionelle Händler und Investoren) handeln. Darüber hinaus werden Institutionen oft ein ATS, um Gegenparteien für Transaktionen zu finden, anstatt den Handel von großen Blöcken von Aktien an der normalen Börse, eine Praxis, die den Marktpreis in einer bestimmten Richtung, abhängig von einer bestimmten Börsenkapitalisierung und Handelsvolumen schief kann. Beispiele für alternative Handelssysteme sind unter anderem elektronische Kommunikationsnetze (ECNs), Crossing Networks und Call-Märkte.17 CFR 242.301 - Anforderungen an alternative Handelssysteme. XA7 242.301 Anforderungen an alternative Handelssysteme. A) Geltungsbereich des Abschnitts. Englisch: eur-lex. europa. eu/LexUriServ/LexUri...0083: EN: HTML Ein alternatives Handelssystem muss den Anforderungen des Absatzes (b) dieses Abschnitts entsprechen, es sei denn, dass ein solches alternatives Handelssystem (1) gemäß Abschnitt 6 des Gesetzes als Börse eingetragen ist (15 USC 78f) (I) ist als Broker-Dealer gemäß §§ 15 b) oder 15 c des Gesetzes (15 USC 78o b) und 78o-5 registriert, Oder eine Bank ist, und (ii) ihre Wertpapiergeschäfte auf folgende Instrumente beschränkt: (A) Staatliche Wertpapiere im Sinne von Abschnitt 3 (a) (42) des Gesetzes (15 USC 78c (a) (42)) (B) Rückkauf - und Reverse-Repurchase-Vereinbarungen, die ausschließlich Wertpapiere umfassen, die unter den Buchstaben a) (4) (ii) (A) dieses Abschnitts enthalten sind (C) Alle Put-, Call-, Straddle-, Options - oder Privilegien für eine staatliche Sicherheit (1) an einer oder mehreren nationalen Wertpapierbörsen gehandelt wird, oder (2) für die die Angebote durch ein automatisiertes Zerlegungssystem verbreitet werden, das von einer eingetragenen Wertpapiervereinigung betrieben wird, und (D) kommerziell Papier. (5) Ist von der Kommission ausgenommen, bedingt oder bedingungslos. Nach Anwendung durch ein solches alternatives Handelssystem. Von einem oder mehreren der Anforderungen von Absatz (b) dieses Abschnitts. Die Kommission gewährt diese Freistellung erst, nachdem sie festgestellt hat, dass eine solche Anordnung mit dem öffentlichen Interesse, dem Schutz der Anleger und der Beseitigung von Hindernissen und der Vollendung der Mechanismen eines nationalen Marktsystems vereinbar ist. B) Anforderungen. Jedes alternative Handelssystem, das dieser Regelung unterliegt, hat gemäß Absatz (a) dieses Absatzes die Anforderungen dieses Absatzes (b) zu erfüllen. (1) Broker-Händler-Registrierung. Das alternative Handelssystem hat sich gemäß § 15 des Gesetzes (15 U. S.C. 78o) als Makler anzumelden. I) Das alternative Handelssystem muss spätestens 20 Tage vor dem Beginn des Betriebs als alternatives Handelssystem einen ersten Tätigkeitsbericht über die Form ATS, xA7 249.637 dieses Kapitels gemäß den darin enthaltenen Anweisungen einreichen. Oder wenn das alternative Handelssystem bis zum 21. April 1999, spätestens am 11. Mai 1999, in Betrieb ist. (Ii) Das alternative Handelssystem reicht mindestens 20 Kalendertage vor der Durchführung einer wesentlichen Änderung an der Betrieb des alternativen Handelssystems. (Iii) Werden alle Informationen, die in dem gemäß Absatz (b) (2) (i) dieses Abschnitts eingereichten Tätigkeitsbericht enthalten sind, aus irgendwelchen Gründen ungenau und wurden der Kommission nicht als Änderungsantrag zum Formblatt ATS gemeldet Hat das Handelsystem eine Änderung auf dem Formular ATS vorzunehmen, die diese Informationen innerhalb von 30 Kalendertagen nach dem Ende jedes Kalenderquartiers, in dem das alternative Handelssystem tätig ist, korrigiert. Iv) Das alternative Handelssystem muss unverzüglich eine Änderung in Form von ATS-Korrekturinformationen vorlegen, die zuvor im Formular ATS berichtet wurde, nachdem festgestellt wurde, dass Informationen gemäß den Absätzen (b) (2) (i), (ii) oder (iii) dieses Abschnitts eingereicht wurden War ungenau, wenn abgelegt. (V) Das alternative Handelssystem muss unverzüglich einen Beendigungsbericht über das Formular ATS gemäß den darin enthaltenen Weisungen einreichen, wenn er nicht mehr als alternatives Handelssystem tätig wird. (Vi) Jede gemäß diesem Absatz (b) (2) eingereichte Mitteilung oder Änderung ist ein x201Creportx201D im Sinne der Abschnitte 11A, 17 (a), 18 (a) und 32 (a), (15 USC 78k - 1. 78q (a), 78r (a) und 78ff (a) sowie alle anderen anwendbaren Bestimmungen des Gesetzes. (Vii) Die in Absatz (b) (2) dieses Abschnitts vorgesehenen Berichte gelten als bei der Hauptverwaltung der Kommission in Washington, DC bei der Abteilung Market Market, Stop 10-2, eingereicht. Duplizierte Originale der in den Absätzen (b) (2) (i) bis (v) dieses Abschnitts vorgesehenen Berichte müssen mit einem Überwachungspersonal eingereicht werden, das als solche von einer Selbstregulierungsorganisation bezeichnet wird, die als Prüfstelle für den alternativen Handel bestimmt ist System nach xA7 240.17d-1 dieses Kapitels gleichzeitig mit der Anmeldung bei der Kommission. Duplikate der gemäß Absatz (b) (9) dieses Abschnitts geforderten Berichte sind dem Überwachungspersonal dieser Selbstregulierungsbehörde auf Verlangen zur Verfügung zu stellen. Alle gemäß diesem Absatz (b) (2) und (b) (9) eingereichten Berichte gelten als vertraulich, wenn sie eingereicht werden. (3) Auftragsanzeige und Ausführungszugriff. (I) Ein alternatives Handelssystem muss den Anforderungen von Absatz (b) (3) (ii) dieses Abschnitts in Bezug auf jede NMS - Aktie, in der das alternative Handelssystem gilt, entsprechen Die vorangegangenen sechs Kalendermonate, hatten ein durchschnittliches tägliches Handelsvolumen von 5 Prozent oder mehr des aggregierten durchschnittlichen täglichen Aktienvolumens für diese NMS-Aktie, wie durch einen effektiven Transaktionsmeldungsplan berichtet. (Ii) Ein solches alternatives Handelssystem stellt einer nationalen Wertpapierbörse oder nationalen Wertpapiervereinigung die Preise und Größen der Aufträge zum höchsten Kaufpreis und den niedrigsten Verkaufspreis für diese NMS-Aktien zur Verfügung. Mehr als eine Person im alternativen Handelssystem angezeigt. Zur Aufnahme in die von der nationalen Wertpapierbörse oder nationalen Wertpapiervereinigung an die Verkäufer gemäß xA7 242.602 zur Verfügung gestellten Angebotsdaten. (Iii) In Bezug auf eine gemäß Absatz (b) (3) (ii) dieses Abschnitts angezeigte Bestellung muss ein alternatives Handelssystem jedem Broker-Händler, der Zugang zu der nationalen Wertpapierbörse oder der nationalen Wertpapiervereinigung hat, gewähren Bietet das alternative Handelssystem die Preise und Größen der angezeigten Aufträge gemäß Absatz (b) (3) (ii) dieses Abschnitts an, die Fähigkeit, eine Transaktion mit solchen Aufträgen zu bewirken, die: (A) gleich der Fähigkeit dieses Brokers ist Um eine Transaktion mit anderen Aufträgen, die auf der Börse oder dem Verband angezeigt werden, zu bewirken, und (B) zu dem Preis des höchsten Kaufauftrags oder des niedrigeren Preisauftrages, der für den kleineren der kumulativen Grße der darin eingetragenen Preisaufträge angezeigt wird Preis. Oder die Größe der Ausführung, die von einem solchen Makler-Händler gesucht wird. (4) Gebühren. Das alternative Handelssystem erhebt keine Gebühren an Broker-Händler, die über eine nationale Wertpapierbörse oder einen nationalen Wertpapierverband auf das alternative Handelssystem zugreifen. Die mit dem gleichwertigen Zugang zum alternativen Handelssystem gemäß Absatz (b) (3) (iii) dieses Abschnitts unvereinbar ist. Wenn die nationale Wertpapierbörse oder die nationale Wertpapiervereinigung, für die ein alternatives Handelssystem die Preise und Größenordnungen nach den Absätzen (b) (3) (ii) und (b) (3) (iii) dieses Abschnitts vorsieht, Regeln zur Sicherstellung der Übereinstimmung mit den Standards für den Zugang zu Angeboten, die an einer derartigen nationalen Wertpapierbörse angezeigt werden, oder dem Markt, der von einer derartigen nationalen Wertpapiervereinigung betrieben wird. So erhebt das alternative Handelssystem den Mitgliedern, die gegensätzlich sind, keine Gebühr, die nicht in der Weise offen gelegt wird, wie sie von einem durch diese Regeln festgelegten Standard eines gleichwertigen Zugangs verlangt wird oder unvereinbar ist. (I) Ein alternatives Handelssystem muss den Anforderungen von Absatz (b) (5) (ii) dieses Abschnitts entsprechen, wenn das alternative Handelssystem während mindestens vier der vorangegangenen sechs Kalendermonate: (A) Zu jeder NMS-Aktie. 5% oder mehr des durch ein effektives Transaktionsreporting gemeldeten durchschnittlichen Tagesvolumens in diesem Wertpapier (B) in Bezug auf eine Aktiensicherheit, die keine NMS-Aktie ist und für die Transaktionen einer Selbstregulierungsorganisation gemeldet werden. 5% oder mehr des durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens in diesem Wertpapier, das von der Selbstregulierungsorganisation berechnet wird, auf die solche Transaktionen gemeldet werden (C) In Bezug auf städtische Wertpapiere sind es 5 Prozent oder mehr des durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens, das in den Vereinigten Staaten gehandelt wird Oder (D) In ​​Bezug auf Unternehmensanleihen, 5 Prozent oder mehr des durchschnittlichen Tagesvolumens in den Vereinigten Staaten gehandelt. (A) Festlegung schriftlicher Standards für die Gewährung des Zugangs zum Handel auf seinem System (B) Nicht unangemessen verboten oder beschränken Personen im Hinblick auf den Zugang zu Dienstleistungen, die durch ein solches alternatives Handelssystem angeboten werden, unter Anwendung der nach Absatz b Buchstabe b Ii) (A) dieses Abschnitts in einer unlauteren oder diskriminierenden Weise (C) Erstellen und Aufbewahren von Aufzeichnungen über: (1) Alle Zugangsberechtigungen, einschließlich für alle Teilnehmer, die Gründe für die Erteilung eines solchen Zugangs und (2) alle Ablehnungen oder Einschränkungen Des Zugangs und der Gründe für jeden Antragsteller für die Verweigerung oder Beschränkung des Zugangs und (D) Melden Sie die für das Formular ATS-R (xA7 249.638 dieses Kapitels) erforderlichen Informationen über Zuschüsse, Verweigerungen und Beschränkungen des Zugangs. (Iii) Abweichend von Absatz (b) (5) (i) dieses Abschnitts ist ein alternatives Handelssystem nicht erforderlich, um die Anforderungen des Absatzes (b) (5) (ii) dieses Abschnitts zu erfüllen, wenn dieser alternative Handel stattfindet System: (B) Solche Kundenaufträge werden keiner anderen Person als den Mitarbeitern des alternativen Handelssystems angezeigt, und (C) Diese Aufträge werden zu einem Preis für diese Sicherheit durchgeführt, der durch einen effektiven Transaktionsberichtsplan verbreitet wird. Oder aus solchen Preisen abgeleitet. (6) Kapazität, Integrität und Sicherheit automatisierter Systeme. (I) Das alternative Handelssystem muss den Anforderungen von Absatz (b) (6) (ii) dieses Abschnitts entsprechen, wenn das alternative Handelssystem während mindestens vier der vorangegangenen sechs Kalendermonate a) Bis 20% oder mehr des in den Vereinigten Staaten gehandelten durchschnittlichen Tagesvolumens oder (B) In Bezug auf Unternehmensanleihen, 20% oder mehr des durchschnittlichen Tagesvolumens, das in den Vereinigten Staaten gehandelt wird. (Ii) Bei den Systemen, die Auftragseingang, Auftragsrouting, Auftragsausführung, Transaktionsberichterstattung und Handelsvergleichen unterstützen, muss das alternative Handelssystem: (A) angemessene aktuelle und zukünftige Kapazitätsvoranschläge erstellen (C) Entwicklung und Implementierung angemessener Verfahren zur Überprüfung und Aktualisierung ihrer Systementwicklungs - und Testmethoden (D) Überprüfen Sie die Sicherheitsanfälligkeit ihrer Systeme und Daten (E) Festlegung angemessener Notfallpläne und Katastrophenpläne (F) Führen Sie auf jährlicher Basis eine unabhängige Überprüfung dieser Alternative nach den üblichen Audit-Verfahren und - Standards durch Um sicherzustellen, dass die Absätze (b) (6) (ii) (A) bis (E) dieses Abschnitts erfüllt sind und eine Überprüfung durch die obere Leitung eines Berichts durchgeführt wird, der die Empfehlungen und Schlussfolgerungen der unabhängigen Überprüfung enthält und (G) Informieren Sie das Personal der Kommission umgehend über Systemausfälle und wesentliche Änderungen des Systems. (Iii) Abweichend von Absatz (b) (6) (i) dieses Abschnitts ist ein alternatives Handelssystem nicht erforderlich, um die Anforderungen von Absatz (b) (6) (ii) dieses Abschnitts zu erfüllen, wenn dieser alternative Handel stattfindet System: (B) Solche Kundenaufträge werden keiner anderen Person als den Mitarbeitern des alternativen Handelssystems angezeigt, und (C) Diese Aufträge werden zu einem Preis für diese Sicherheit durchgeführt, der durch einen effektiven Transaktionsberichtsplan verbreitet wird. Oder aus solchen Preisen abgeleitet. (7) Untersuchungen, Untersuchungen und Untersuchungen. Das alternative Handelssystem gestattet die Prüfung und Inspektion seiner Räumlichkeiten, Systeme und Aufzeichnungen und arbeitet mit der Prüfung, Prüfung oder Untersuchung von Teilnehmern zusammen, ob diese Prüfung von der Kommission oder von einer Selbstregulierungsorganisation durchgeführt wird Ist ein solcher Teilnehmer Mitglied. (I) die in xA7 242.302 angegebenen Datensätze zu erstellen und zu halten und (ii) die in xA7 242.303 angegebenen Datensätze zu sichern. (I) die von dem Formular ATS-R (xA7 249.638 dieses Kapitels) benötigten Informationen innerhalb von 30 Kalendertagen nach dem Ende eines jeden Kalenderquartals, in dem der Markt nach dem Inkrafttreten dieses Abschnitts arbeitet, und (ii) Die von der Form ATS-R innerhalb von 10 Kalendertagen verlangt wird, nachdem ein alternatives Handelssystem nicht mehr funktioniert. (10) Verfahren zur Gewährleistung der vertraulichen Behandlung von Handelsinformationen. (I) Das alternative Handelssystem muss angemessene Schutzmaßnahmen und Verfahren festlegen, um die vertraulichen Handelsinformationen der Abonnenten zu schützen. Diese Schutzbestimmungen und Verfahren umfassen: (A) Beschränkung des Zugangs zu den vertraulichen Handelsinformationen der Abonnenten gegenüber den Mitarbeitern des alternativen Handelssystems, die das System betreiben oder für die Einhaltung dieser oder anderer anwendbarer Vorschriften verantwortlich sind (ii) der alternative Handel Das System erlässt und ergreift angemessene Überwachungsverfahren, um sicherzustellen, dass die gemäß Absatz (b) (10) (i) dieses Abschnitts festgelegten Schutzmaßnahmen und Verfahren eingehalten werden. (11). Das alternative Handelssystem darf in seinem Namen nicht das Wort x201Cexchange, x201D oder Ableitungen des Wortes x201Cexchange, x201D wie den Begriff x201Cstock market. x201D verwenden. Dies ist eine Liste der United States Code-Abschnitte, der Statuten im Großen, Public Laws und Presidential Dokumente, die für diesen CFR-Teil Regelungsbefugnis vorsehen. Es ist nicht garantiert, um genau zu sein oder up-to-date, obwohl wir aktualisieren die Datenbank wöchentlich. Weitere Beschränkungen der Genauigkeit sind auf der GPO-Website beschrieben. Code: Titel 15 - COMMERCE AND TRADE 17 CFR Teil 242 Die Securities and Exchange Commission (SEC oder Kommission) erlässt bestimmte Änderungen der Verordnung SBSRBerichte und Verbreitung von sicherheitsbasierten Swap-Informationen (Verordnung SBSR). Konkret heißt es, dass eine neue Regel 901 (a) (1) der Verordnung SBSR eine Plattform (dh eine nationale Wertpapierbörse oder eine sicherheitsorientierte Swapausführungseinrichtung (SB SEF), die bei der Kommission registriert oder von der Registrierung ausgenommen ist) erfordert, Basierten Swap, der auf einer solchen Plattform ausgeführt wird, die dem Clearing unterzogen wird. Die neue Regel 901 (a) (2) (i) der Verordnung SBSR verpflichtet eine registrierte Clearingstelle zur Meldung eines sicherheitsbezogenen Swaps, zu dem sie eine Gegenpartei ist. Die Kommission erlässt im Einklang mit den neu verabschiedeten Änderungen der Regel 901 (a) gewisse konforme Änderungen an anderen Bestimmungen der Verordnung SBSR und eine Änderung, die für die Bereitstellung des sicherheitsbasierten Swaps die Registrierung von registrierten sicherheitsbezogenen Swap-Datenrepositories (SDRs) erfordern würde Transaktionsdaten, die sie zur öffentlichen Verbreitung an die Nutzer der Informationen unentgeltlich benötigen. Die Kommission erlässt außerdem Änderungen an Regel 908 (a), um die Verordnung über die Regulierung von SBSRaposs und die Anforderungen an die öffentliche Verbreitung auf zusätzliche Arten von grenzüberschreitenden sicherheitsbasierten Swaps auszuweiten. Die Kommission bietet Leitlinien für die Anwendung der Verordnung SBSR auf Prime-Brokerage-Transaktionen und die Zuteilung von Clearing-Swaps an. Schließlich erlässt die Kommission einen neuen Konformitätsplan für die Teile der Verordnung SBSR, für die die Kommission bisher keine Einhaltungstermine festgelegt hat. 2016-07-27 vol. CFR-Teile 240 und 242 Die Securities and Exchange Commission (Kommission oder SEC) schlägt vor, die Regeln 600 und 606 der Regulation National Market System (Regulation NMS) zu ändern, Nach dem Securities Exchange Act von 1934 (Exchange Act), zusätzliche Angaben von Broker-Händler an Kunden über die Weiterleitung ihrer Aufträge erfordern. Insbesondere beabsichtigt die Kommission im Hinblick auf institutionelle Anordnungen, die Regel 606 der Verordnung NMS zu ändern, um einen Broker-Händler auf Verlangen seines Kunden in die Lage zu versetzen, spezifische Offenlegungen im Zusammenhang mit dem Routing und der Ausführung der institutionellen Bestellungen des Kunden zu erbringen Sechs Monate. Die Kommission schlägt außerdem vor, Regel 606 der Verordnung NMS zu ändern, um von einem Broker-Dealer zu verlangen, öffentlich zugängliche aggregierte Informationen für die Abwicklung der institutionellen Bestellungen von customerapos für jedes Kalenderquartal zu machen. Was die Einzelhandelsaufträge anbelangt, so schlägt die Kommission vor, gezielte Verbesserungen der laufenden Orderrouting-Offenlegungen nach Regel 606 vorzuschlagen, indem sie verlangt, dass Limit-Order-Informationen in marktfähige und nicht marktfähige Kategorien unterteilt werden, die die Offenlegung des Netto-Gesamtbetrags einer Zahlung verlangen Die erhaltenen Transaktionsgebühren und Transaktionsrabatte, die von einem Broker-Dealer von bestimmten Veranstaltungsorten erhalten werden und die von Broker-Händlern aufgefordert werden, Zahlungsbedingungen für Auftragsabwicklung und Gewinnbeteiligung zu beschreiben Mit bestimmten Orten, die ihre Order-Routing-Entscheidungen beeinflussen können, und die Beseitigung der Anforderung, Retail Order Routing-Informationen durch Listing Markt aufzuteilen. Im Zusammenhang mit diesen neuen Anforderungen schlägt die Kommission die Änderung von Regel 600 der Verordnung NMS vor, um eine Reihe neu definierter Begriffe zu enthalten, die in den vorgeschlagenen Änderungen zu Regel 606 verwendet werden. Die Kommission schlägt außerdem vor, die Regeln 605 und 606 der Verordnung zu ändern NMS zu verlangen, dass die Aufträge zur Auftragsausführung und Auftragsverfolgung für einen Zeitraum von drei Jahren öffentlich zugänglich bleiben und entsprechende Änderungen an Regel 607 vornehmen. Schließlich schlägt die Kommission vor, die Regel 3a51-1 (a) des Börsengesetzes zu ändern Regel 13h-1 Buchstabe a Ziffer 5 der Verordnung 13D-G Artikel 105 Buchstabe b Ziffer 1 der Verordnung M Artikel 201 Buchstabe a und Artikel 204 Buchstabe g der SHO-Regeln 600 (b), 602 (a) 5), 607 (a) (1) und 611 (c) der Verordnung NMS und Regel 1000 der Verordnung SCI, um Querverweise infolge dieser vorgeschlagenen Richtlinie zu aktualisieren. 2015-12-30 Vol. Die Kommission (Securities and Exchange Commission) stellt eine technische Korrektur ihrer Vorschriften über die Einhaltung von Vorschriften und Integrität der Systeme (Regulation SCI) gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2002 vor Securities Exchange Act von 1934 (Exchange Act) und entsprechende Änderungen der Verordnung ATS nach dem Börsengesetz, die für bestimmte Selbstregulierungsorganisationen (einschließlich registrierter Clearingstellen), alternativen Handelssystemen (ATS), Planprozessoren und freigestellten Clearingagenturen gelten ( Zusammen, SCI Einheiten). 2015-12-28 Vol. Die Securities and Exchange Commission schlägt vor, die aufsichtsrechtlichen Anforderungen der Verordnung ATS gemäß dem Securities Exchange Act von 1934 (im Folgenden: Börsengesetz von 1934) zu ändern ( Exchange Act), die auf alternative Handelssysteme (ATS) anwendbar sind, die in NMS-Aktien (nachfolgend als "NMS Stock ATS" bezeichnet) tätig sind, einschließlich so genannter Dark Pools Formular ATS-N zur Bereitstellung von Informationen über den Broker-Händler, der die NMS-Aktie ATS (Broker-Dealer-Betreiber) und die Aktivitäten des Broker-Dealer-Betreibers und seiner Tochtergesellschaften im Zusammenhang mit dem NMS Stock ATS betreibt und detaillierte Informationen über Die Form der ATS-N-Einreichungen auf der Website der Commissionaposs-Internetseite zu veröffentlichen und jede NMS-Stock-ATS zu verlangen, die über eine Website verfügt, die veröffentlicht werden soll Auf der NMS Stock ATSaposs Website einen direkten URL Hyperlink auf die Commissionaposs Website, die die erforderlichen Dokumente enthält. Drittens schlägt die Kommission vor, die Verordnung ATS zu ändern, um ein Verfahren für die Kommission zu ermitteln, um festzustellen, ob ein Unternehmen für die Befreiung von der Definition des Börsengeschäfts gemäß Regel 3a1-1 (a) (2) in Bezug auf NMS - Bestände und Erklären eine NMS-Aktie ATSaposs Form ATS-N entweder wirksam oder, nach Bekanntmachung und Gelegenheit für die Anhörung, unwirksam. Viertens könnte die Kommission nach dem Vorschlag die Freistellung von der Definition des Austauschs nach Bekanntgabe und Anhörungsgelegenheit aussetzen, begrenzen oder widerrufen. Fünftens schlägt die Kommission vor, zu verlangen, dass ein ATSaposs Sicherungen und Verfahren zum Schutz der subcribersapos vertrauliche Handelsinformationen geschrieben werden. Die Kommission schlägt außerdem vor, konforme Änderungen an Regel ATS und Exchange Act Regel 3a1-1 (a) vorzunehmen. Darüber hinaus fordert die Kommission eine Stellungnahme dazu auf, unter anderem die Anforderungen an die Befreiung von der Definition der Börse gemäß Exchange Act Act 3a1-1 (a) für ATS, die Transaktionen mit anderen Wertpapieren als NMS-Aktien erleichtern, zu ändern. Schließlich fordert die Kommission auch eine Stellungnahme zu ihrer Prüfung der Änderung der Gesetzesvorschriften 600 und 606 zur Verbesserung der Transparenz bei der Behandlung und Weiterleitung institutioneller Kundenaufträge durch Maklerhändler. 2015-05-13 vol. 80 92 - Mittwoch, 13. Mai 201580 FR 27444 - Anwendung bestimmter Titel VII Anforderungen an Wertpapierbasierte Swapgeschäfte, die mit einem Nicht-U. S.- Personaposs-Geschäftstätigkeit, die von Personal organisiert, verhandelt oder ausgeübt wird, das sich in einer Niederlassung oder Niederlassung in den USA befindet oder in einer Niederlassung oder Niederlassung in einem US-Bundesstaat 17 CFR-Teile 240 und 242 Die Wertpapieraufsichtsbehörde (SEC oder Kommission) veröffentlicht eine Stellungnahme Vorgeschlagenen Änderungen und einer neu vorgeschlagenen Regel für die Anwendung bestimmter Bestimmungen des Securities Exchange Act von 1934 (Exchange Act), die durch Titel B des Titels VII des Dodd-Frank Wall Street Reform und Verbraucherschutzgesetz (Dodd - Frank Act) bis hin zu grenzüberschreitenden sicherheitsbasierten Swap-Aktivitäten. Die Kommission schlägt Änderungen der Gesetzesnormen 3a71-3 und 3a71-5 vor, die die Anwendung der De-minimis-Ausnahme auf sicherheitsbezogene Swapgeschäfte betreffen, die im Zusammenhang mit einer nicht-US-amerikanischen Personaposs-Sicherheitstausch-Geschäftstätigkeit stehen, die vereinbart und ausgehandelt wird Oder durch Personal dieser Person, die sich in einer Zweigniederlassung oder einer Niederlassung in den Niederlanden befindet, oder durch Personal eines Personapossagenten, der sich in einer Niederlassung oder Niederlassung in den USA befindet, durchgeführt wird. Darüber hinaus schlägt die Kommission die Gesetzesvorlage Nr. 3a71-3 (c) des Gesetzes über Wechselgesetze vor und schlägt vor, bestimmte Änderungen der Gesetzesnovelle 3a71-3 (a) zu ändern, um die Anwendbarkeit externer Geschäftsanforderungen auf das US - Basierten Swap-Händler. Die Kommission schlägt außerdem Änderungen der Verordnung SBSR vor, um die Anforderungen an die regulatorische Berichterstattung und die öffentliche Verbreitung auf Transaktionen anzuwenden, die von Mitarbeitern von Nicht-US-Personen arrangiert, verhandelt oder ausgeführt werden, oder Personen, die nicht in den USA ansässige Personen sind (Einschließlich einer registrierten sicherheitsorientierten Swap-Ausfüh - rungseinrichtung) sowie bestimmte damit zusammenhängende Fragen, einschließlich des Erfordernisses von registrierten Broker-Händlern (einschließlich registrierter, sicherheitsbezogener Swap-Ausführungseinrichtungen), bis zu den Transaktionen, die von einem registrierten Broker - (ATS) Als ein Marktplatz ist ein alternatives Handelssystem (ATS) unter dem Securities Act (Ontario) und dem National Instrument 21-101 Marketplace Operation geregelt. NI 21-101). National Instrument 23-101 Handelsregeln und ihre damit zusammenhängenden Politikbereiche. NI 21-101 definiert einen Markt als eine Einrichtung, die: Zusammenbrüche von Käufern und Verkäufern von Wertpapieren bringt die Aufträge für Wertpapiere von mehreren Käufern und Verkäufern zusammen und verwendet etablierte nicht-diskretionäre Methoden, unter denen die Aufträge miteinander interagieren. ATS bieten automatisierte Handelssysteme, die Bestellungen von Käufern und Verkäufern zusammenbringen. Anders als eine Börse verlangt ein ATS nicht: einen Emittenten zu verpflichten, eine Vereinbarung zu treffen, um seine Wertpapiere am Markt zu handeln, direkt oder über einen oder mehrere Abonnenten eine Garantie für einen zweiseitigen Markt für ein Wertpapier anzubieten Eine kontinuierliche oder vernünftige kontinuierliche Grundlage zu schaffen, die Anforderungen an das Verhalten der Abonnenten festzulegen, mit Ausnahme des Verhaltens in Bezug auf den Handel durch diese Abonnenten auf dem Markt, und Disziplinieren von Abonnenten außer durch Ausschluss von der Teilnahme am Markt. Überprüfungsprozess Die Errichtung und der Betrieb von ATS wird durch den Regulierungsrahmen geregelt, der im National Instrument 21-101 Marketplace Operation (NI 21-101) und National Instrument 23-101 Handelsregeln (NI 23-101) (gemeinsam die Marktregeln ). Zusätzliche Hinweise in Bezug auf den in NI 21-101 und NI 23-101 beschriebenen regulatorischen Rahmen finden sich in den entsprechenden Companion-Richtlinien. Um das Geschäft weiter zu führen, muss das ATS zuerst das Formular 21-101F2 an NI 21-101 mit dem OSC mindestens 30 Tage vor dem Geschäftsvorgang einreichen: eine Beschreibung der Klassen von Abonnenten eine Liste von Arten von Wertpapieren erwartet die ATS, eine Beschreibung ihrer Marktstruktur ihre konsolidierende Dokumente und Corporate-by-Gesetze die Namen von allen Beteiligten an der Bedienung der ATS die Art der Operation, Verfahren, Zugangsmöglichkeiten, Gebühren und eine Beschreibung der Schutzmaßnahmen und handeln Die durch das ATS zu erbringen sind, sowie ein Verfahren zur Überprüfung der Systemkapazität, der Sicherheit und der Notfallplanung. Laufende Anforderungen Sobald es von der OSC und einem Mitglied einer SRO registriert ist, muss sich ein ATS in Übereinstimmung mit den Anforderungen der ATS-Regeln und den vom OSC auferlegten Bedingungen verhalten. Diese Anforderungen umfassen: Einreichung des Formulars 21-101F3 (vierteljährlicher Bericht über die Aktivitäten des alternativen Handelssystems) innerhalb von 30 Tagen nach jedem Quartalsberichterstattung und Abwicklung aller Geschäfte durch eine anerkannte Clearingstelle, die einem Informationsprozessor oder einem Informationsanbieter, der irgendwelche Informationen abgibt, genaue und aktuelle Informationen liefert Wesentliche Änderungen an den in Formular 21-101F2 enthaltenen Informationen sowie die Aufrechterhaltung der Händlerregistrierung und die Erfüllung aller mit der Registrierung verbundenen Anforderungen. Das ATS muss auch Anforderungen erfüllen, die für ein ATS nach den Regeln und Anforderungen der SRO gelten, von denen es Mitglied ist. Das OSC überwacht die Einhaltung eines anwendbaren Ontario-Wertpapiergesetzes durch ein ATS. Als Teil ihrer Aufsicht, die OSC Bewertungen erforderliche Anmeldungen (z. B. Änderungen an Informationen in Form 21-101F2 eingereicht). OSC Personalmitteilung 21-703 Die Transparenz der Geschäfte an den Börsen und den alternativen Handelssystemen sieht auch die Veröffentlichung von Bekanntmachungen vor, die die Geschäftstätigkeiten des ATS vor Beginn seiner Tätigkeit sowie die Bekanntmachungen über die vorgeschlagenen Änderungen bestimmter Aspekte ihrer ATS beschreiben Betrieb. ATS-Mitteilungen, die unter OSC Staff Notice 21-703 veröffentlicht werden, finden Sie hier. ATSs, die in Ontario tätig sind: Securities Lending ATS: EquiLend Canada Corp. Für weitere Informationen: National Instrument 21-101 - Markt Operation National Instrument 23-101 - Handelsregeln OSC Personal Notice 21-703 - Transparenz der Geschäfte der Börsen und des alternativen Handels Systeme

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